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Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG)
Personalverleih und Arbeitsvermittlung stellen bedeutende Träger des Schweizer Wirtschaftssystems dar. Insbesondere der Personalverleih widerspiegelt das Bedürfnis des Arbeitsmarkts nach einer hohen Flexibilität im Bereich der Personalkapazität ohne Verpflichtung zur langfristigen Übernahme mit dem damit einhergehenden administrativen Aufwand. Das AVG reguliert diesen speziellen Wirtschaftsbereich, welcher sich rechtlich durch das Dreiparteienverhältnis von Arbeitnehmer und -geber sowie dem Einsatzbetrieb auszeichnet. In der praktischen ...

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